Betreff
Bestellung der Zweiten Bürgermeisterin zur Standesbeamtin für Eheschließungen
Vorlage
20/313/2026
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetztes (AVPStG) können Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihre Aufgabenbereiche als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.

Die Zweite Bürgermeisterin Melanie Plevka hat die erforderliche Schulung am 16.06.2026 besucht. Sie erfüllt somit die Voraussetzung zur Standesbeamtin für Eheschließungen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, die Zweite Bürgermeisterin Melanie Plevka mit Wirkung vom 01.08.2026 zur Standesbeamtin für die Vornahme von Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Langenzenn zu bestellen.