Sachverhalt:
Der Haushalt des Rechnungsjahres 2026 der Stadt Langenzenn ist im Verwaltungshaushalt mit 34.572.097 € und im Vermögenshaushalt mit 6.986.500 € in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 1.105.150 €.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf Null € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf Null € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 5.700.000 € festgesetzt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 sowie der Stellenplan sind der Niederschrift als Anlage X beigefügt.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.07.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Der Hauptausschuss nimmt vom vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Langenzenn vom 15.07.2026 Kenntnis und empfiehlt den Stadtrat die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Langenzenn samt Anlagen, wie Haushaltsplan und Finanzplan mit Investitionsprogramm, vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch den noch zu besprechenden Wirtschafsplan der Stadtwerke Langenzenn.
Aufgrund der 1. Werkausschusssitzung vom 28.07.2026 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 bezüglich der Kreditaufnahme der Stadtwerke angepasst.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung
2026 der Stadt Langenzenn vom 29.07.2026 samt Anlagen, wie Haushaltsplan,
Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm.
