Sachverhalt:
Den Ausschussmitgliedern werden die Anträge aus der laufenden Verwaltung (hier: Geschäftsordnung der Stadt Langenzenn § 13 Abs. 2 Nr. 4) mitgeteilt:
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Anlage |
Baugesuch /
Bauvorhaben |
Ergebnis |
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A |
Bauvoranfrage
zur Nutzungsänderung, Instandsetzung und Einfriedung auf dem Grundstück
Wittinghof 1 |
Das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
wurde in Aussicht gestellt.
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B |
Bauvoranfrage
zur Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Hausen 5
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Das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
wurde in Aussicht gestellt.
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C |
Bauvoranfrage
zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück
Tillystraße 4 |
Das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
wurde in Aussicht gestellt.
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D |
Bauvoranfrage
zur Vergrößerung der Dachaufbauten durch Zusammenführung von zwei vorhandenen
kleinen Gauben zu einer durchgehenden Schleppgaube auf dem Grundstück
Protsorgstraße 11
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Das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
wurde in Aussicht gestellt.
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E |
Bauvoranfrage
zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Nähe Brunnenweg
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Das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
wurde in Aussicht gestellt.
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F |
Antrag auf
isolierte Befreiung von der Überschreitung der Baugrenze zur Errichtung einer
Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Rothenburger Straße 14
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Das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
wurde erteilt. Die
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der
Baugrenze wurde erteilt. |
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G |
Antrag auf Nutzungsänderung
von Abstellräumen in eine Wohnung und Errichtung eines Stellplatzes im
Genehmigungsfreistellungsverfahrens auf dem Grundstück Falkenstraße 15
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Die Stadt
Langenzenn hat die Freistellung abgelehnt. Begründung:
Die Darstellung der Stellplatzfläche war nicht nachvollziehbar –
Weiterleitung an das Landratsamt Fürth – Genehmigungsverfahren |
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H |
Antrag auf
Nutzungsänderung von Abstellräumen in eine Wohnung auf dem Grundstück
Falkenstraße 15
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Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wurde in Aussicht gestellt. |
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I |
Antrag zur
Modernisierung des Eingangsbereiches eines Hotels, Erweiterung eines
Konferenzsaals und Errichtung von Balkonen auf dem Grundstück Gräfenweg 13
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Das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
wurde erteilt. |
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J |
Antrag zur Errichtung
einer Wohnanlage – Haus 1 (12 Wohneinheiten), Haus 2 (8 Wohneinheiten und
zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Milchgasse 2
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Das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
wurde erteilt. |
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K |
Tektur zum
Antrag auf Neubau einer Doppelgarage mit Stützwand hinsichtlich der Abmessung
und Position der Garage sowie der Konstruktion der Stützwand auf dem
Grundstück Bergstraße 6
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Das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
wurde erteilt. |
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L |
Antrag auf
Erstellung eines Interims-Wolfgang Borchert Gymnasiums Langenzenn auf dem
Sportplatzstraße 2
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Das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
wurde erteilt.
Hinweis: Ein
Brandschutznachweis ist zu führen.
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M |
Antrag auf
denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Erdarbeiten zur Errichtung eines Interimsgebäudes
in Modulbauweise auf dem Grundstück Sportplatzstraße 2
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Mit der
beantragten Maßnahme besteht Einverständnis. |
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N |
Antrag auf
denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Bodenuntersuchungen mittels
Bohrungen/Sondierungen auf dem Grundstück Sportplatzstraße 2 |
Mit der
beantragten Maßnahme besteht Einverständnis |
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O |
Antrag auf
denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Sanierungsarbeiten wegen eines
Wasserschadens auf dem Grundstück Nürnberger Str. 29
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Mit der
beantragten Maßnahme besteht Einverständnis. |
Die
Bauvorlagen zu den Anträgen der oben aufgeführten Bauvorhaben werden Ihnen
hiermit aus datenschutzrechtlichen Gründen in geschwärzter Form zur
Vorbereitung auf die Behandlung des Antrages in der Bau-, Umwelt- und
Verkehrsausschusssitzung vom 29.09.2026 zur Verfügung gestellt.
Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Unterlagen ausschließlich zum
Zwecke der Vorbereitung auf die Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung vom
29.09.2026 dienen. Die Unterlagen dürfen weder ausgedruckt, noch in sonstiger
Weise vervielfältigt oder in digitaler Form an Dritte weitergeleitet werden.
Die Unterlagen und deren Inhalt sind streng vertraulich zu behandeln.“
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.
