Betreff
Aufstellung über Anträge aus laufender Verwaltung
Vorlage
40/359/2026
Aktenzeichen
6024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Den Ausschussmitgliedern werden die Anträge aus der laufenden Verwaltung (hier: Geschäftsordnung der Stadt Langenzenn § 13 Abs. 2 Nr. 4) mitgeteilt:

Anlage

Baugesuch / Bauvorhaben

Ergebnis

A

Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung, Instandsetzung und Einfriedung auf dem Grundstück Wittinghof 1

Das gemeindliche Einvernehmen nach

§ 36 BauGB wurde in Aussicht gestellt.

B

Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Hausen 5

Das gemeindliche Einvernehmen nach

§ 36 BauGB wurde in Aussicht gestellt.

C

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Tillystraße 4

Das gemeindliche Einvernehmen nach

§ 36 BauGB wurde in Aussicht gestellt.

D

Bauvoranfrage zur Vergrößerung der Dachaufbauten durch Zusammenführung von zwei vorhandenen kleinen Gauben zu einer durchgehenden Schleppgaube auf dem Grundstück Protsorgstraße 11

Das gemeindliche Einvernehmen nach

§ 36 BauGB wurde in Aussicht gestellt.

E

Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Nähe Brunnenweg

Das gemeindliche Einvernehmen nach

§ 36 BauGB wurde in Aussicht gestellt.

F

Antrag auf isolierte Befreiung von der Überschreitung der Baugrenze zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Rothenburger Straße 14

Das gemeindliche Einvernehmen nach

§ 36 BauGB wurde erteilt.

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze wurde erteilt.

G

Antrag auf Nutzungsänderung von Abstellräumen in eine Wohnung und Errichtung eines Stellplatzes im Genehmigungsfreistellungsverfahrens auf dem Grundstück Falkenstraße 15

Die Stadt Langenzenn hat die Freistellung abgelehnt.

Begründung: Die Darstellung der Stellplatzfläche war nicht nachvollziehbar – Weiterleitung an das Landratsamt Fürth – Genehmigungsverfahren

 

H

Antrag auf Nutzungsänderung von Abstellräumen in eine Wohnung auf dem Grundstück Falkenstraße 15

Das gemeindliche Einvernehmen nach

§ 36 BauGB wurde in Aussicht gestellt.

 

I

Antrag zur Modernisierung des Eingangsbereiches eines Hotels, Erweiterung eines Konferenzsaals und Errichtung von Balkonen auf dem Grundstück Gräfenweg 13

Das gemeindliche Einvernehmen nach

§ 36 BauGB wurde erteilt.

J

Antrag zur Errichtung einer Wohnanlage – Haus 1 (12 Wohneinheiten), Haus 2 (8 Wohneinheiten und zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Milchgasse 2

Das gemeindliche Einvernehmen nach

§ 36 BauGB wurde erteilt.

K

Tektur zum Antrag auf Neubau einer Doppelgarage mit Stützwand hinsichtlich der Abmessung und Position der Garage sowie der Konstruktion der Stützwand auf dem Grundstück Bergstraße 6

Das gemeindliche Einvernehmen nach

§ 36 BauGB wurde erteilt.

L

Antrag auf Erstellung eines Interims-Wolfgang Borchert Gymnasiums Langenzenn auf dem Sportplatzstraße 2

Das gemeindliche Einvernehmen nach

§ 36 BauGB wurde erteilt.

Hinweis:

Ein Brandschutznachweis ist zu führen.

M

Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Erdarbeiten zur Errichtung eines Interimsgebäudes in Modulbauweise auf dem Grundstück Sportplatzstraße 2

Mit der beantragten Maßnahme besteht Einverständnis.

N

Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Bodenuntersuchungen mittels Bohrungen/Sondierungen auf dem Grundstück Sportplatzstraße 2

 

Mit der beantragten Maßnahme besteht Einverständnis

O

Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Sanierungsarbeiten wegen eines Wasserschadens auf dem Grundstück Nürnberger Str. 29

Mit der beantragten Maßnahme besteht Einverständnis.

Die Bauvorlagen zu den Anträgen der oben aufgeführten Bauvorhaben werden Ihnen hiermit aus datenschutzrechtlichen Gründen in geschwärzter Form zur Vorbereitung auf die Behandlung des Antrages in der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung vom 29.09.2026 zur Verfügung gestellt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Vorbereitung auf die Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung vom 29.09.2026 dienen. Die Unterlagen dürfen weder ausgedruckt, noch in sonstiger Weise vervielfältigt oder in digitaler Form an Dritte weitergeleitet werden. Die Unterlagen und deren Inhalt sind streng vertraulich zu behandeln.“


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.