Betreff
Kommunale Wärmeplanung
hier: Abwägung der Stellungnahmen zum Gesamtergebnis
Vorlage
50/380/2026
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der letzte Schritt zur kommunalen Wärmeplanung ist fertiggestellt und wurde öffentlich zur Stellungnahme ausgelegt.

Gemäß Wärmeplanungsgesetz §13 ist der Öffentlichkeit sowie weiteren Trägern öffentlicher Belange für mindestens 30 Tage die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.

Dies geschah vom 6. Juli bis 31. August 2026. Die Dauer wurde auf Grund der Ferienzeit verlängert.

Es gingen keine Stellungnahmen ein.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis.