Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG);
hier: Widmung zur Ortsstraße "Am Eichenwald": Bestandsverzeichnis Nr. 303
Vorlage
40/398/2026
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Zuge der Berichtigung des Bestandsverzeichnisses ist aufgefallen, dass die öffentliche Widmung der Ortsstraße Am Eichenwald nachgeholt werden muss.

Nach Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Heinersdorf Süd“ wurde die Erschließungsstraße technisch hergestellt, so dass im Jahre 2008 Vorausleistungsbescheide erlassen wurden.  

Der bislang noch ausstehende Grunderwerb (Teilflächen am Wendehammer Fl.-Nr. 1179/32 und 1179/33) konnte nun abgeschlossen werden. Die Eintragung im Grundbuch ist bereits erfolgt.

Eine entsprechende Widmung der Fläche zur Ortsstraße ist durchzuführen, welche im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichnet ist.


Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Widmung zur Ortsstraße „Am Eichenwald“ (BV 303) gemäß § 6 BayStrWG:

Bestandsverzeichnis Nr. 303 „Am Eichenwald:

Spalte 1:                    BV Nr. 303

Spalte 2 Nr. 1:                      Am Eichenwald

Spalte 2 Nr. 2:                      1179/31, 1179/32, 1179/33, Gemarkung Laubendorf

Spalte 2 Nr. 3:          Anfangspunkt: Fl.-Nr. 1179/1, Mühlberg zwischen Hs.-Nr. 1 Fl.-Nr. 1179/28 nordwestlichster Punkt und Hs.-Nr. 2, Fl.-Nr. 1179/3 südwestlichster Punkt, jeweils Gemarkung Laubendorf

Spalte 2 Nr. 4:          Endpunkt: Wendeschleife zwischen Hs.-Nr. 13 und 14 auf Höhe Fl.-Nr. 1177, Gemarkung Laubendorf

Spalte 7:                    Stadt Langenzenn

Spalte 8:                    164 Meter

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Widmungsverfahren durchzuführen.