hier: Widmungsänderung des beschränkt öffentlichen Weges „Fußweg im Reutgraben“: Bestandsverzeichnis Nr. 004
Sachverhalt:
Der beschränkt öffentliche Fußweg Reutgraben
musste auf Grund von Windbruch /Astbruch gesperrt werden. Wegen Totholz
herrscht Gefahr für Leib und Leben. Die Verkehrssicherungspflichten können
aktuell nicht erfüllt werden. Die Forstverwaltung ist beauftragt die
Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen, sodass spätestens im nächsten Frühjahr ein
sicherer Ersatzweg am Reutgraben zur Verfügung gestellt werden kann.
Eine entsprechende Widmungsänderung der
Flächen ist durchzuführen, welche im beiliegenden Lageplan farblich
gekennzeichnet ist.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Änderung der
Widmung zum
beschränkt öffentlichen Weg „Fußweg im Reutgraben“ gemäß § 6 BayStrWG.
Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren
durchzuführen.
Eintragung im Bestandsverzeichnis Nr. 0004 „Fußweg im Reutgraben“:
Spalte 1: BV Nr.
0004
Spalte 2 Nr. 1: Fußweg
im Reutgraben
Spalte 2 Nr. 2: Teilflächen
aus Fl.-Nrn. 599/3, 784 und 605, jeweils Gemarkung Langenzenn
Spalte 2 Nr. 3: Zwischen
Fl.-Nr. 602, Gemarkung Langenzenn nordwestlichster Punkt und Fl.- Nr. 614,
Gemarkung Langenzenn, nordöstlichster Punkt
Spalte 2 Nr. 4: Einmündung
in den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 785, Gemarkung Langenzenn
südöstlichster bis zum öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.- Nr. 810, Gemarkung
Spalte 7: Stadt
Langenzenn
Spalte 8: 575
Meter
Widmungsbeschränkung:
Der Weg wird beschränkt für den Fußgängerverkehr gewidmet.
Die Wegetrasse
verläuft teilweise über private Grundstücke.
