Betreff
FFH-Gebiet Zenn - Aufnahme der Maßnahmen in neue Pachtverträge: Sachstand
Vorlage
10/432/2026
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im vergangenen Jahr wurde nach internen Beratungen im 63. Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 25.11.2025 ein Antrag auf Aufnahme der Maßnahmen aus dem Managementplan zum FFH-Gebiet 6530-371 „Zenn von Stöckach bis zur Mündung“ zum besseren Schutz dessen in neu abzuschließende Pachtverträge gestellt. Der Antrag wurde zum damaligen Zeitpunkt durch den Ausschuss zurückgestellt mit der Aufgabe, zunächst das Gespräch mit den Bewirtschaftern der Flächen im FFH-Gebiet zu suchen.

Zwischenzeitlich hat sich die Sachlage wie folgt verändert. In einem Gespräch mit der für die FFH-Managementpläne zuständigen Abteilung der Regierung Mittelfranken wurde dem Naturamt von einer weiteren Bearbeitung des Antrags abgeraten. Hintergrund ist ein laufendes Verfahren der EU gegen die BRD wegen mangelnder Einhaltung des Schutzes der FFH-Gebiete in Deutschland aufgrund nicht erfolgter Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Hier wird gegen Ende 2026 das Urteil zu Lasten der BRD in Form von Strafzahlungen erwartet, was wohl, laut Aussage der Regierung Mittelfrankens, eine Veränderung des Rechtscharakters der FFH-Managementpläne zur Folge haben wird, um weitere Strafzahlungen zu verhindern. Bislang beruht die Umsetzung der Maßnahmen aus den FFH-Managementplänen auf Freiwilligkeit. Es ist laut Aussage des zuständigen Bearbeiters bei der Regierung Mittelfrankens zu erwarten, dass sich dies in eine verpflichtende Umsetzung verschiedener Maßnahmen mindestens auf Flächen im Besitz der öffentlichen Hand ändern wird. Somit wäre dann eine Abstimmung in einem Stadtrat oder in einem Ausschuss dessen über die Umsetzung der Maßnahmen hinfällig.

Die weitere Bearbeitung des Sachverhalts wird im Nachgang des Urteils wieder aufgenommen.


Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.