Sachverhalt:
Zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität und zur langfristigen Bindung qualifizierter Beschäftigter soll bei der Stadt Langenzenn die Möglichkeit zur Führung von Langzeitkonten eingeführt werden. Grundlage hierfür ist § 10 Abs. 6 TVöD-VKA. Die Beschäftigten erhalten dadurch die Möglichkeit, Arbeitszeit bzw. bestimmte Zeitguthaben anzusparen und zu einem späteren Zeitpunkt für eine bezahlte Freistellung zu verwenden.
Ziel ist es, die Stadt Langenzenn als attraktiven und familien- bzw. lebensphasenorientierten Arbeitgeber zu positionieren. Beschäftigte erhalten mehr Gestaltungsmöglichkeiten, um Arbeitszeit und persönliche Lebensplanung miteinander zu verbinden. Dies kann insbesondere bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften ein zusätzlicher Vorteil sein.
Die Dienstvereinbarung sieht zwei Modelle vor:
Modell 1 – Langzeitkonto mit Perspektive vor dem
Ruhestand
Ab zehn Jahren vor dem frühestmöglichen Renteneintritt können Beschäftigte ein größeres Zeitguthaben für eine Freistellung unmittelbar vor dem Renteneintritt aufbauen. Das mögliche Guthaben kann hier bis zu ca. einem Jahr Arbeitszeit betragen. Dadurch kann beispielsweise ein früherer Übergang in den Ruhestand ermöglicht oder eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente ohne entsprechende Abschläge unterstützt werden.
Modell 2 – Langzeitkonto für individuelle Freistellungen
Unabhängig vom bevorstehenden Renteneintritt können Beschäftigte ein Guthaben
von bis zu ca. zwei Monaten Arbeitszeit aufbauen. Dieses kann beispielsweise
für einen längeren Urlaub, ein Sabbatical oder andere persönliche Zwecke
eingesetzt werden. Damit entsteht ein zusätzliches Instrument, mit dem
Beschäftigte ihre Arbeitszeit flexibler an unterschiedliche Lebensphasen und
persönliche Bedürfnisse anpassen können.
Beide Modelle können grundsätzlich miteinander kombiniert werden, wobei insgesamt die Höchstgrenze von Model 1 einzuhalten ist.
Die Einführung der Langzeitkonten stellt damit einen zusätzlichen Baustein des Personalmanagements der Stadt Langenzenn dar. Sie schafft mehr Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, ohne dass hierfür ein allgemeiner Anspruch auf eine dauerhafte Arbeitszeitreduzierung geschaffen wird. Gleichzeitig kann die Möglichkeit einer längerfristigen Freistellung die Zufriedenheit und Bindung der Beschäftigten an die Stadt als Arbeitgeber erhöhen.
Der Hauptausschuss
hat den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 30.09.2026 beraten und
empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat stimmt dem Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Einführung von Langzeitkonten nach § 10 Abs. 6 TVöD-VKA zu.
Die Dienstvereinbarung liegt der Niederschrift als Anlage bei.
