Sachverhalt:
Die Finanzverwaltung informiert zum Thema Hundesteuer.
Die letzte Erhöhung der Hundesteuer erfolgte zum 01.01.2025. Hierbei wurden die Steuern für den
- ersten Hund von 85,00 € auf 90,00 € für den
- zweiten Hund von 115,00 € auf 150,00 € und für
- jeden weiteren Hund von 145,00 € auf 200,00 € erhöht.
Der Steuersatz für Kampfhunde ohne Negativzeugnis wurde von 425,00 € auf 1.000,00 € erhöht.
Entwicklung der Hundesteuer über die letzten fünf Jahre
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Jahr |
angemeldete Hunde |
davon Kampfhunde |
HS Einnahmen |
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2022 |
783 |
15 |
66.677,50 € |
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2023 |
830 |
16 |
69.547,50 € |
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2024 |
827 |
16 |
71.037,50 € |
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2025 |
788 |
14 |
76.510,00 € |
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2026 |
801 |
13 |
79.595,00 € |
Derzeit gibt es in unserem Stadtgebiet zwei angemeldeten Kampfhunde ohne Negativzeugnis.
Die Mitglieder des Hauptausschusses werden um Entscheidung gebeten ob zum 01.01.2027 eine Erhöhung der Hundesteuer erfolgen soll. Im Falle einer Erhöhung ist noch eine Beschlussfassung über die Änderung der Hundesteuersatzung und deren Bekanntmachung im Amtsblatt erforderlich.
Eine Übersicht der Hundesteuersätze der umliegenden Gemeinden liegt dem Hauptausschuss zur Entscheidungsfindung vor.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
nimmt von den Informationen zur Hundesteuer Kenntnis und beschließt die
Hundesteuer unverändert zu belassen bzw. zu erhöhen um xxx €.
