Betreff
Hundesteuer; hier: Rückblick, Ausblick
Vorlage
30/448/2026
Aktenzeichen
9243
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Finanzverwaltung informiert zum Thema Hundesteuer.

Die letzte Erhöhung der Hundesteuer erfolgte zum 01.01.2025. Hierbei wurden die Steuern für den

  • ersten Hund                         von 85,00 € auf 90,00 € für den
  • zweiten Hund                                   von 115,00 € auf 150,00 € und für
  • jeden weiteren Hund                      von 145,00 € auf 200,00 € erhöht.

Der Steuersatz für Kampfhunde ohne Negativzeugnis wurde von 425,00 € auf 1.000,00 € erhöht.

Entwicklung der Hundesteuer über die letzten fünf Jahre

Jahr

angemeldete Hunde

davon Kampfhunde

HS Einnahmen

2022

783

15

66.677,50 €

2023

830

16

69.547,50 €

2024

827

16

71.037,50 €

2025

788

14

76.510,00 €

2026

801

13

79.595,00 €

Derzeit gibt es in unserem Stadtgebiet zwei angemeldeten Kampfhunde ohne Negativzeugnis.

Die Mitglieder des Hauptausschusses werden um Entscheidung gebeten ob zum 01.01.2027 eine Erhöhung der Hundesteuer erfolgen soll. Im Falle einer Erhöhung ist noch eine Beschlussfassung über die Änderung der Hundesteuersatzung und deren Bekanntmachung im Amtsblatt erforderlich.

Eine Übersicht der Hundesteuersätze der umliegenden Gemeinden liegt dem Hauptausschuss zur Entscheidungsfindung vor.


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt von den Informationen zur Hundesteuer Kenntnis und beschließt die Hundesteuer unverändert zu belassen bzw. zu erhöhen um xxx €.