Betreff
Bewerbung auf die Auszeichnung zur Fahrradfreundlichen Kommune
Vorlage
10/452/2026
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf Initiative des Ersten Bürgermeisters und nach Abstimmung mit dem Radbeauftragten der Stadt Langenzenn schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Langenzenn eine Aufnahme in die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.“ beantragt.

„Eine AGFK Bayern Mitgliedschaft ist ein klares und starkes politisches Bekenntnis zu klimaneutralerer Verkehrsabwicklung und nachweislicher Entlastung des kommunalen Haushalts. Im Vergleich zum Autoverkehr ist nicht nur weniger kostenintensive Infrastruktur vorzuhalten und zu warten, auch die Folgekosten durch Lärm- und Luftverschmutzung und Unfälle sind deutlich geringer. Politische Entscheidungen für den Ausbau des Radverkehrsanteils eines Netzwerkmitglieds der AGFK Bayern erhalten ein anderes Gewicht und können mit Verweis auf Beispiele und Erfahrungen aus anderen Mitgliedskommunen einfacher begründet werden. Zudem ermutigt die Politik ihre Verwaltung zu einer ausgewogenen Verkehrsplanung und schafft wichtige Möglichkeiten des Austausches und voneinander Lernens. Die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ signalisiert nicht nur eine fahrradfreundliche Atmosphäre, sondern zeugt zugleich von einer gewissen Lebensqualität vor Ort und erhöht dessen Attraktivität für Bürgerschaft und Unternehmen.“ (Auszug aus dem Imageflyer der AGFK Bayern).

Im Landkreis Fürth gehören neben dem Landkreis selbst folgende Kommunen der AGFK Bayern an: Markt Cadolzburg, Stadt Oberasbach, Markt Roßtal, Stadt Stein und Stadt Zirndorf. Für Kommunen in der Größenordnung der Stadt Langenzenn beträgt der Mitgliedsbeitrag 1.500,00 Euro jährlich.

Folgende Schritte sind zur Aufnahme in die AGFK Bayern notwendig:

  • Zunächst muss das zuständige Gremium (Kreistag, Stadtrat, Gemeinderat) einen Beschluss zur Aufnahme in die AGFK Bayern fassen.
  • Eine Kopie des Beschlusses geht mit einem formlosen Schreiben, in dem die Aufnahme beantragt wird, an die Geschäftsstelle der AGFK Bayern.
  • Die Geschäftsstelle der AGFK Bayern wird mit der Kommune einen Termin für eine Vorbereisung abstimmen. Im Rahmen der eintägigen Vorbereisung erhält die Kommune von einer unabhängigen Kommission ein Feedback zum Stand der Fahrradfreundlichkeit und entsprechende Handlungsempfehlungen.
  • Nach der Vorbereisung erfolgt mit einem Beschluss des AGFK Bayern Vorstandes die Aufnahme in den Verein.
  • Innerhalb von vier Jahren nach der Vorbereisung muss die sogenannte Hauptbereisung durchgeführt werden. Im Rahmen der Hauptbereisung wird durch eine Bewertungskommission abschließend festgestellt, ob die Kommune den Aufnahmekriterien der AGFK Bayern gerecht wird.
  • Nach erfolgreicher Hauptbereisung schlägt der Vorstand des Vereins dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vor, die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ zu verleihen.
  • Der Titel „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ wird dann im Rahmen eines Festaktes durch einen politischen Vertreter des Freistaates verliehen und hat sieben Jahre Bestand.

Weiterführende Informationen zur AGFK Bayern gibt es unter: 

https://agfk-bayern.de/mitglied-werden/


Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung zur Aufnahme in die AGFK Bayern.